Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,642
VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97 (https://dejure.org/1997,642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.1997 - 5 S 352/97 (https://dejure.org/1997,642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 5 S 352/97 (https://dejure.org/1997,642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Beschwerde - zum Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe; Streitwert im Zulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 865
  • VBlBW 1997, 261
  • DÖV 1997, 965
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97
    Sie stellt lediglich klar, daß es keiner Streitwertfestsetzung durch das Gericht von Amts wegen bedarf, wenn - wie hier im Verfahren auf Zulassung der Beschwerde - keine Gerichtsgebühren nach dem Streitwert zu erheben sind (vgl. BT-Drucks. 13/3993, S. 15; s. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.02.1997 - 8 S 483/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97
    Nach der wohl herrschenden Auffassung in Verwaltungsrechtsprechung und -lehre liegen ernstliche Zweifel i.S.d. § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO vor, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Mißerfolg (vgl. hierzu die Nachweise bei Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 195; vgl. ferner Schmieszek, NVwZ 1996, 1151/1153 m.w.N. zur Rechtsprechung; ebenso die bereits zitierte Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, a.a.O.); im Unterschied hierzu wird auch die Auffassung vertreten, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Sinne dieser Bestimmung lägen bereits dann vor, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 80 RdNr. 70; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 80 RdNr. 36 m.w.N.; ebenso wohl VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.02.1997 - 8 S 375/97 - zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auch soweit der Antrag unter Hinweis auf § 86 VwGO die Rüge mangelnder Sachaufklärung erhebt und damit einen Verfahrensmangel geltend macht (§§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO), genügt er den Darlegungserfordernissen des § 146 Abs. 5 S. 3 VwGO nicht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 25.2.1997 - 5 S 352/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97

    Bebauungsplanfestsetzung - planungsrechtlich nicht überbaubare Grundstücksfläche;

    Die Zulassungsanträge der Kläger müssen daher auch dann ohne Erfolg bleiben, wenn der Senat die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärte Frage, unter welchen Voraussetzungen ''ernstliche Zweifel'' i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 25.02.1997 - 5 S 352/97 - VBlBW 1997, 261 u. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298) zugunsten der Kläger in dem Sinne deutet, daß dies bereits dann der Fall ist, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs, dessen Zulassung begehrt wird, ebenso wahrscheinlich ist wie sein Mißerfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 14 S 594/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Der Senat geht deshalb davon aus, daß "ernstliche Zweifel" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dann vorliegen, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, daß der verwaltungsgerichtliche Beschluß einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird (ähnlich auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 17.02.1997 - 11 S 379/97 - unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 14.05.1996, BVerfGE 94, 166, 194, a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.02.1997 - 8 S 375/97 -, VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.02.1997 - 4 S 496/97; vgl. zum Ganzen auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.02.1997 - 5 S 352/97).

    Des weiteren muß die Entscheidungserheblichkeit des behaupteten Rechtsverstoßes dargetan werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.02.1997 - 5 S 352/97).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 16 S 51/97   

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https://dejure.org/1997,14067
VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 16 S 51/97 (https://dejure.org/1997,14067)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.1997 - A 16 S 51/97 (https://dejure.org/1997,14067)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 1997 - A 16 S 51/97 (https://dejure.org/1997,14067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sri Lanka: fehlende Verfolgungswahrscheinlichkeit für nicht an gewalttätigen Aktionen beteiligte Mitglieder der JVP

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1996 - 11 A 11242/96

    Mitglieder der JVP; Gewalttätige Aktionen; Sri Lanka; Politische Verfolgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 16 S 51/97
    Der Senat ist aufgrund der vom Verwaltungsgericht in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen, die hinsichtlich ihrer Gefahrenprognose bei Aktivitäten für die JVP übereinstimmen und denen auch keine neueren Erkenntnisquellen entgegenstehen, aus denen sich eine andere Gefahrenprognose ergeben könnte, in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland Pfalz (Beschluß vom 13.5.1996 - 11 A 11242/96) davon überzeugt, daß für srilankische Staatsangehörige bei einer Rückkehr in ihren Heimatstaat derzeit allein wegen einfacher Unterstützungshandlungen, Mitgliedschaft und Sympathisantentum für die singhalesische JVP (Janatha Vimukti Peramuna - "Volksbefreiungsfront") keine Gefährdung mehr besteht und sie heute vor politischer Verfolgung hinreichend sicher sind.
  • OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 341/98

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht

    Es muß deshalb in der Begründung des Zulassungsantrages deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- und Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, daß sich das höhere Gericht noch einmal klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob die Bedenken durchgreifen (vgl. ThürOVG, B. v. 17.7.1997 - 2 ZEO 328/97 - VGH BW, B. v. 12.5.1997 - A 16 S 51/97 -).
  • OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97

    Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand;

    2 ZEO 208/97 7 Begründung des Zulassungsantrags deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- und Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, daß sich das höhere Gericht noch einmal klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob die Bedenken durchgreifen (vgl. ThürOVG, B. v. 17.7.1997 - 2 ZEO 328/97 - VGH BW, B. v. 12.5.1997 - A 16 S 51/97 -).
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